1-518 Stadtarchiv Ratingen
Verhandelt: Wülfrath am 25.April 1903
Anwesend waren:
I.Als Kommissarien des Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Düsseldorf und der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Wuppertal:
1.Geheimer Regierungsrat Steilberg
2.Regierungs- und Baurat Dorp,
3.Regierungsbaumeister Ulrich, in Vertretung des unleserlichbaubeamten
4.Geheimer Regierungsrat Zores,
5.Geheimer Baurat Brewitt,
6.Regierungs und Baurat Stürdeck,
7.Eisenbahn-Bauinspektor Bergkammer,
8.Eisenbahn Bau- und Betriebsinspektor Krausgrill,
II.Von Seiten des Landeshauptmanns der Rheinprovinz:
9.Baurat unleserlichet
II I. Von Seiten der Kreis-und Ortsbehörden:
10.Regierungsassessor Jaebel in Vertretung des Landrats des Kreises Mettmann,
11.Regierungsassessor Dr. Bergenthal in Vertretung des Landkreises Düsseldorf,
12.Bürgermeister Kirschbaum von Wülfrath,
13.Bürgermeister Conradi von Mettmann,
14.Bürgermeister Freund von Heiligenhaus,
15.Bürgermeister Jansen von Ratingen,
16.Bürgermeister Baum von Eckamp,
17.Bürgermeister Fricke von Hubbelrath.
Heute stand hierselbst Termin an zur landespolizeilichen Abnahme der Nebenbahn Ratingen (West)-Wülfrath. Hierzu hatten sich die neben (siehe oben) verzeichneten Personen eingefunden.
Die vollendete Bahnstrecke wurde mittelst eines Sonderzuges befahren und hierbei dem genehmigten Entwurfe entsprechend ausgeführt, sowie in fahrbarem Zustande befunden.
Die Mitglieder der Befahrungs- und Abnahme Kommission waren daher einstimmig der Ansicht, dass der Eröffnung des Betriebes auf der abgenommenen Bahn ein Bedenken nicht entgegenstehe. Dementsprechend erklärten die Kommissarien des Königlichen Regierungs-Präsidenten in dessen Namen die Zustimmung der Landespolizeibehörde zur Inbetriebnahme der abgenommenen Bahnstrecke.
Im Einzelnen fand sich folgendes zu bemerken:
- Vor dem Übergange der Provinzialstrasse bei Cromfort in Station 1,8 +55 haben die Züge in beiden Richtungen,
- Vor dem Übergange bei der Papierfabrik von Bagel in Station 3,1 +20 in der Richtung von Wülfrath nach Ratingen sowie
- Vor dem Übergang in Station 13,8 +20 in der Richtung von Ratingen nach Wülfrath zu halten.
- Bei der Angerbrücke in Station 4,8 +86 wird zu untersuchen sein, ob die Brücke in Verbindung mit der verbleibenden linksseitigen Umflut genügend ist, um das Hochwasser abzuführen, verneinenden Falls, welche Einrichtungen zur Abführung des Hochwassers zu treffen sind, die zugleich zu einer verbesserten Sicherung der anstossenden Rampe dienen könnten.
- Beim Übergang am Steinkothen in Station 6,5 +75 ist ebenfalls mit den Zügen in beiden Richtungen zu halten. Ausserdem beantragen die Vertreter der Kreis-und Ortsbehörde die Anbringung eines Geländers an dem rechtseitigen vom Berge hinabführenden Wege. Die Vertreter der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung widersprachen dem letzteren Antrage.
- Der Übergang in Station 8,8 +57 ist noch in genügenden Stand zu setzen.
- Die Vertreter der Provinzialverwaltung und der Kreis-und Ortsbehörden behielten sich vor, eine gemeinschaftliche endgültige Abnahme der heute noch unfertigen Wegebefestigung und Sicherheitsanlagen an den Veränderungen der Provinzialstrasse von Ratingen nach Heiligenhaus an der Hofermühle in Station 9,4 +75 vorzunehmen. Der Vertreter der Ortsbehörde beantragte, dass die Maschen im Geländer der Brücke der Provinzialstrasse noch verengt würden. Die Vertreter der Königlichen Eisenbahn-Direktion erachten die beantragte Abänderung des Geländers nicht für erforderlich.
- Derselbe Antrag wird seitens der Ortsbehörde bezüglich der Geländer an den Überführungen in 10,6 +35 und 9,9 +70 gestellt und von den Vertretern der Bahnverwaltung abgelehnt.
- Die Forderung der Rheinisch-Westfälischen Kalkwerke wegen Verbesserung des Seitenweges nach dem Hause des Verwalters wird insofern befriedigt worden, als im Einverständnis mit dem Verwalter die vorhandene Befestigung mit einem Bindematerial versehen werden wird.
- Die noch mangelhafte Vorflut der Gräben längs des Seitenweges in Station 11,0 +35 wird ordnungsmässig hergestellt werden.
- Der Bürgermeister zu Wülfrath hatte eine Zusammenstellung der von ihm zu stehenden Anträge eingereicht, die zu dieser Vorhandlung paraphiert und mit den getroffenen Entscheidungen und abgegebenen Erklärungen ergänzt worden ist.
v. g. u.
gez. Unterschriften
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